22.03.2010 17:35 Uhr, Quelle: golem

Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber

Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg. (Verbraucherschutz)

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