02.03.2010 15:35 Uhr, Quelle: Toms Hardware

Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am Vormittag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die seit Ende 2007 geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß ist.

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