15.02.2010 17:20 Uhr, Quelle: golem

Öffnen von Kinderporno-Abbildungen kann strafbar sein

Wer im Internet Kinderpornografie vorsätzlich sucht, um diese anzusehen, macht sich strafbar, auch wenn die Bilder nicht gezielt abgespeichert werden. Dazu hat das Oberlandesgericht Hamburg ein Urteil gefällt, das die Richter selbst als Grundsatzentscheidung bezeichnen.

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