29.01.2010 11:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Telekom muss VDSL-Netz nicht vollständig öffnen

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern keinen Zugang zu VDSL-Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Bonner Konzerns gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise statt.

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