09.12.2009 13:35 Uhr, Quelle: macprime

Bundesverwaltungsgericht: «iPhone» ist Gemeingut

Apple kann sich die Markenbezeichnung «iPhone» in der Schweiz nicht schützen lassen - das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum hat das Apple Mobiltelefon als «Gemeingut» vom Schweizerischem Markenschutz ausgeschlossen. Eine Beschwerde dazu von Apple hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen und eine Eintragung der Marke «iPhone» für Waren der Klasse 9 (unter anderem Mobiltelefone und PDAs) abgelehnt. Apple hat nun die Möglichkeit, die ganze Sache ans Bundesgericht in Lausanne weiter zu ziehen. Das Markenschutzgesetz gilt nach Artikel 2 nicht für…

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