16.11.2009 17:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Telekom muss Wettbewerbern Schaltverteiler zur Verfügung stellen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte. "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannte weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen", sagt Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Weiterlesen bei ZDNet Deutschland

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz