13.11.2009 14:35 Uhr, Quelle: golem

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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