08.09.2009 10:50 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: Wenn der Administrator fremde E-Mails liest

Liest der Systemadministrator fremde E-Mails, so stellt das einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der zur fristlosen Kündigung führt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Es bestätigte ein (Weiter lesen)Verwandter InhaltElectronic Arts: Klagen von Boxer und BankräuberEcoTopTen gibt Kauftipps für PCs und DruckerT-Mobile & Orange fusionieren in Großbritannien

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