04.03.2024 17:09 Uhr, Quelle: Heise

Verwaltungsgericht: Telekom muss Kabelkanäle und Masten für Mitbewerber öffnen​

Die Deutsche Telekom ist nach einem Eilbeschluss vorerst verpflichtet, Konkurrenten Zugang zu all ihren Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu geben.​

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