22.03.2021 17:45 Uhr, Quelle: Heise

BGH: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim Anwaltspostfach beA​

Der Bundesgerichtshof folgt der Ansicht von Anwälten nicht, wonach beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) durchgehend verschlüsselt werden müsste.

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