17.06.2020 06:36 Uhr, Quelle: Heise

OLG Dresden: Ausschluss von "Hassorganisationen" im Netz zulässig

Die Nähe zu einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Bewegung kann die Löschung von Nutzerkonten begründen, stellte das OLG jetzt fest.

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