12.03.2019 15:18 Uhr, Quelle: golem

Zwischenentscheidung: Telekom darf Stream On vorerst unverändert anbieten

Die Bundesnetzagentur kann ihre Entscheidung zur Zero-Rating-Option der Deutschen Telekom weiterhin nicht durchsetzen. Bis zu einem neuen Gerichtsurteil darf Stream On unverändert gegen die Netzneutralität und Roaming-Vorgaben verstoßen. (Stream On, Telekom)

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