18.09.2018 04:02 Uhr, Quelle: t3n

BGH entscheidet: Bitte um Bewertung direkt nach Online-Kauf ist unzulässig

Der BGH hat Onlinehändlern das Versenden von Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail untersagt. Die Bitte um eine positive Bewertung darf nur mit Erlaubnis des Käufers erfolgen.

Weiterlesen bei t3n

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz