02.08.2017 13:29 Uhr, Quelle: FAZ.NET
Bundesfinanzhof urteilt: Freimaurerloge wegen Ausschluss von Frauen nicht gemeinnützig
Wer nur Männer aufnimmt, ist nicht gemeinnützig, entscheiden die Bundesfinanzrichter. Deshalb haben traditionelle Freimaurerlogen keinen Anspruch auf Steuervorteile. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
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