02.08.2017 13:29 Uhr, Quelle: FAZ.NET

Bundesfinanzhof urteilt: Freimaurerloge wegen Ausschluss von Frauen nicht gemeinnützig

Wer nur Männer aufnimmt, ist nicht gemeinnützig, entscheiden die Bundesfinanzrichter. Deshalb haben traditionelle Freimaurerlogen keinen Anspruch auf Steuervorteile. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

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