Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Der Gesetzgeber bringt Verständnis dafür auf, dass ein Wohnungs- oder Hauseigentümer einer Immobilie in bestimmten Situationen plötzlich selbst nutzen oder seine nahen Verwandten dort unterbringen will. Deswegen gibt es das Instrument