25.07.2017 10:29 Uhr, Quelle: ZDF heute

BGH-Urteil zu Kosten für SMS-TAN

Online-BankingBanken und Sparkassen dürfen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann extra berechnen, wenn diese Nummer beim Online-Banking auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag verwendet wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Video BGH zu Bankgebühren

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