18.07.17 20:56 | Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Regeln zur Wahl von Arbeitnehmern in Aufsichtsräte bestätigt. Europarechtliche Bedenken wiesen die Luxemburger Richter zurück. Es sei rechtens, dass nur deutsche Beschäftigte Vertreter in die Kontrollgremien deutscher Unternehmen wählen dürfen -ohne ihre Kollegen bei Konzerntöchtern im EU-Ausland. Arbeitsministern Andrea Nahles und Gewerkschafter begrüßten das Grundsatzurteil als Stärkung des traditionellen Rechts von Arbeitnehmern, in Firmen mitzubestimmen.