18.07.2017 11:56 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de

Gericht bestätigt Mitbestimmungsrechte deutscher Arbeitnehmer: Mitarbeiter deutscher Konzerne im Inland ...

Mitarbeiter deutscher Konzerne im Inland dürfen mehr Mitbestimmungsrechte haben als ihre Kollegen im Ausland. Das widerspreche nicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, stellte nun der EuGH fe

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