08.07.2017 09:29 Uhr, Quelle: N24
Wenn der Freigang für eine neue Straftat missbraucht wird
Straftäter, die psychischkrank sind, werden nicht ins Gefängnis gesteckt, sondern im Maßregelvollzug untergebracht. Bei Freigängen kommt es immer wieder zu Straftaten. Panikmache oder berechtigte Sorge?
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