16.05.17 18:04 | Internetseiten, die einem möglichen Cyberangriff ausgesetzt sein könnten, dürfen zur vorsorglichen Abwehr und Aufklärung die IP-Adressen sämtlicher Nutzer speichern. Jedoch müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt werden, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil verkündete. Auslöser des Prozesses war der langjährige Rechtsstreit des Piraten-Politikers Breyer mit der BRD. Ob das Surfverhalten auf den Seiten des Bundes protokolliert werden darf, muss nun das Berliner Landgericht neu verhandeln, da die tatsächliche Gefahr für diese Seiten noch nicht feststeht.