BGH-UrteilGetrennt lebende Eltern haben künftig Anspruch darauf, ihr Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils zur Hälfte betreuen zu dürfen. Maßstab ist allerdings das Kindeswohl, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das muss im Einzelfall geprüft werden.Video Umgangsrecht der VäterVideo Warum will Vater mich nicht?