09.02.17 14:54 | Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen. Die Frau sei benachteiligt worden, so die Richterin. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen. Die Frau wollte mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten. Sie hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt worden. Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Lehrer im Dienst keine religiös geprägte Kleidung tragen dürfen.