13.01.2017 16:56 Uhr, Quelle: FinanzNachrichten.de
Schmerzensgeldklage abgewiesen: Kein guter Tag für eine Kundin in einem Münchener Supermarkt. Sie stürzt, ...
Kein guter Tag für eine Kundin in einem Münchener Supermarkt. Sie stürzt, fehlende Warnschilder vor einer frisch gereinigten Stelle sollen Schuld sein. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde nun aber a
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