10.01.2017 22:13 Uhr, Quelle: Presseportal

Weser-Kurier: Norbert Holst zum Urteil über den Schwimmunterricht für muslimische Schülerinnen

Weser-Kurier: Bremen (ots) - Bemerkenswert ist die Begründung des Urteils. Zweck des Schwimmunterrichts sei nicht nur, Schwimmen zu lernen, sondern auch das soziale Miteinander von Kindern zu fördern. Der Erziehungsauftrag und die Integrationsfunktion von Schule

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