06.10.16 10:39 | Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Stuttgart vier Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richter verhängten Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Haft. Das Quartett habe die in Syrien aktive Miliz Ahrar al-Scham mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt (AZ: 3-2 StE 8/15). Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde.