Westfalen-Blatt: Bielefeld (ots) - Auch das Landgericht Bonn hat es nicht geschafft, die Vorgänge um den Nato-Luftangriff auf zwei Tanklastzüge im afghanischen Kundus aufzuklären. Hinterbliebene getöteter Zivilisten sind damit gescheitert, Schadensersatz vom