Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs auf einen Tankwagen im afghanischen Kundus abgewiesen.
Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklaster war im September 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden.
"Kein schuldhafter Verstoß"
Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. Das Geric