08.03.2013 17:05 Uhr, Quelle: Die Welt

BGH-Urteil: Mieter dürfen falsche Nebenkostenrechnung kürzen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter bei falschen Abrechnungen gestärkt. Die Mieter dürfen die Nebenkostenrechnung bei Fehlern des Vermieters selbst korrigieren und den Abschlag senken.

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