06.03.2013 12:05 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche
Bundesfinanzhof: Steuer auf Dienstwagen bleibt teuer
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens muss weiterhin der Listen-Neupreis genutzt werden. Bei einem günstigen Gebrauchtwagen zahlen Arbeitnehmer deshalb ebenso hohe Steuern wie für einen Neuwagen.
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