06.03.2013 12:05 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche

Bundesfinanzhof: Steuer auf Dienstwagen bleibt teuer

Für die Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens muss weiterhin der Listen-Neupreis genutzt werden. Bei einem günstigen Gebrauchtwagen zahlen Arbeitnehmer deshalb ebenso hohe Steuern wie für einen Neuwagen.

Weiterlesen bei WirtschaftsWoche

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz