06.03.2013 11:20 Uhr, Quelle: Wallstreet online
Dienstwagen-Steuer höchstrichterlich bestätigt
Arbeitnehmer müssen die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung weiterhin als Arbeitslohn mit monatlich 1 Prozent des Listen-Neupreises versteuern. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Klage eines Arbeitnehmers …
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