21.02.2013 05:20 Uhr, Quelle: Presseportal

WAZ: Ruf nach Wahlrecht für alle Behinderten

Westdeutsche Allgemeine Zeitung: Essen (ots) - Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. So klar, so einfach steht es im Grundgesetz. Bei Wahlen indes haben Behinderte, die unter "Totalbetreuung" stehen, keine Stimme: Sie sind ausgeschlossen. An der Rechtspraxis

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