Westfalen-Blatt: Bielefeld (ots) - Kein Bischof älter als 75, kein Papstwahlrecht für Kardinäle über 80 und kein Papstamt jenseits der 85. Zwei Reformschritte hat Papst Paul VI. (1897 - 1978) eingeführt, das Schlussdatum setzte Benedikt XVI. - zunächst nur für sich,