06.02.2013 20:50 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Recht auf Identität

Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen, so das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte eine 21 Jahre alte Frau, die sich so ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erstritt.

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