25.01.2013 03:21 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BGH: Internetzugang gehört zur Lebensgrundlage

Der Zugang zum Internet ist von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute ergangenen grundsätzlichen Urteil klargestellt. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaVorwurf des Betrugs: Abmahnanwalt vor GerichtPSN-Hack: Sony muss 250.000 Pfund Strafe zahlen

Weiterlesen bei WinFuture.de

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz