16.01.2013 03:05 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Religionsfreiheit ja, aber. . . 

Die jüngsten Urteile zur Religionsfreiheit sind sehr differenziert. ©  dpa Religiöse Symbole am Arbeitsplatz sind grundsätzlich erlaubt. Ob christliches Kreuz, muslimisches Kopftuch oder Davidsstern - sie alle dürfen auch im Job

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