16.01.2013 03:05 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Kreuze-Kette am Arbeitsplatz: Teilerfolg für Kläger in Straßburg

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch

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