11.01.2013 15:05 Uhr, Quelle: T-online

Keine Sicherheitsverwahrung für "Maskenmann"

Urteil zur Strafe für den als "Maskenmann" bekannt gewordenen Dreifachmörder: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Täters zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld bestätigt, allerdings die Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH begründete dies damit, dass durch die zusätzliche Anordnung d

Weiterlesen bei T-online

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz