09.01.2013 19:19 Uhr, Quelle: golem

Landgericht Frankfurt: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrheit sagen

Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalem Filesharing Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt. (Tauschbörse, Urheberrecht)

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