28.03.2012 17:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

BGH: Niedriger eBay-Startpreis weist nicht auf eine Fälschung hin

Ein niedriger Startpeis in Internetauktionshäusern wie eBay muss nicht bedeuten, dass es sich bei einem Angebot um eine Fälschung handelt. Zu diesem Urteil ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gekommen ( Az. VIII ZR 244/10 ).

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