28.03.2012 17:05 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Ebay-Kunden müssen bei Markenprodukt nicht gleich Verdacht schöpfen
Bloß weil eine Ware als Ein-Euro-Auktion angeboten wird muss man nicht schließen, dass es sich um eine Fälschung handelt. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. In einem konkreten Fall kann der Geschädigte jetzt auf eine fette
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