Die Gewerkschaft der Flugsicherung der Flugsicherung muss keinen Schadensersatz für einen Streik im Jahr 2009 zahlen. Das Frankfurter Arbeitsgericht wies die Klage von vier Fluggesellschaften ab. Dabei ging es um einen Unterstützungsstreik von 22 Fluglotsen im Tower des Stuttgarter Flughafens.