24.02.2012 20:05 Uhr, Quelle: Presseportal

Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruher Urteil über Telekommunikationsüberwachung

Mitteldeutsche Zeitung: Halle (ots) - Es ist die Pflicht des Staates, Verbrecher zu verfolgen, aber er muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist der Kern des Urteils, das die Verfassungsrichter gesprochen haben. Ein Staatsanwalt darf sich nicht bei Belieben das

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