Mit jedem Jahreswechsel öffnet sich ein neues Kapitel der kulturellen Geschichte: Werke, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, werden gemeinfrei und stehen damit der Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung. Welche Schätze seit dem 1.1.2025 frei genutzt werden können, lesen Sie hier.