Im Auschwitz-Prozess in Lüneburg hat die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft für den früheren SS-Mann Oskar Gröning gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es im Plädoyer der Anklage.
Weil die Justiz schon vor Jahrzehnten gegen Gröning hätte vorgehen können, sollten wegen der Verzögerung in der Strafverfolgung bi