29.04.2015 17:47 Uhr, Quelle: ZDF heute

Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn unwirksam

29.04.15 17:36 | Arbeitnehmer dürfen nicht gekündigt werden, weil sie den Mindestlohn einfordern. Diese Kündigung sei "unwirksam", teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit. Es verwies auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, wonach einem Hausmeister zu Unrecht gekündigt worden war, weil er "in zulässiger Weise" den gesetzlichen Mindestlohn gefordert hatte (28 Ca 2405/15). Der Hausmeister hatte einen Lohn von 5,19 Euro erhalten. Der Arbeitgeber bot auf die Forderung lediglich eine verkürzte Arbeitszeit an. Der Hausmeister lehnte ab und wurde gekündigt.

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