30.10.2013 16:52 Uhr, Quelle: apfelnews

Urteil: Drosselung des Internetzugangs durch die Telekom ist nicht zulässig

Für viel Diskussionsstoff sorgte in diesem Jahr eine AGB-Neugestaltung der Telekom, in der diese sich vorbehielt, bei ihren Internet-Flatrate-Kunden nach 75 GB verbrauchtem Datenvolumen pro Monat die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf  384 kbit/s zu drosseln. Dies sollte auch für Bestandskunden gelten. Auf Protest von Verbrauchern hin erhöhte die Telekom die Geschwindigkeit nach der Drosselung auf

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