GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH: Stuttgart (ots) - Wer den schlechten Zustand seiner Autoreifen ignoriert, kann als Halter oder Lenker des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt selbst dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern