06.06.2013 15:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Künftig dürfen auch Homosexuelle, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, vom Ehegattensplitting profitieren. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass eine
Weiterlesen bei NETZEITUNG
JustMac.info