06.06.2013 15:35 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Künftig dürfen auch Homosexuelle, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, vom Ehegattensplitting profitieren. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass eine

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