06.06.2013 13:50 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Karlsruhe: Ehegattensplitting auch für Homosexuelle

Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es gebe keine hinreichend gewichtigen Sachgründe für die steuerliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern, hieß es. Die derzeitigen Regelungen

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