06.06.2013 12:20 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Verfassungsgericht: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ein Recht auf das Ehegattensplitting.
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